Die Art Ihrer Anstellung (bei Bund oder Land) muss in PH-Online korrekt aufscheinen und spielt u.a. für die Auszahlung des Honorars eine Rolle. Bei falschen Angaben in PH-Online gelangt Ihre Honorarnote sonst auf eine falsche Liste und die korrekte Anweisung ist nicht möglich, bzw. die Überweisung verzögert sich bis zur Klärung erheblich!

  • Bundesbedienstete bekommen Ihr Netto-Honorar mit dem Gehalt. Steuer- und Versicherungsabzüge wurden dabei bereits getätigt.
  • Landeslehrende erhalten das Honorar NICHT mit dem Gehalt, sondern separat als Überweisung vom BMBWF (BRZ). Versteuerung und ggf. Meldung bei der SVA muss daher von Landeslehrenden in Eigenverantwortung getätigt werden.
  • Sonderfall: Vertraglich an einer Universität im Bundesdienst Stehende: Sie erhalten wie Landeslehrende den Status Lehrbeauftragte ohne Bundesdienstverhältnis, da die Auszahlung des Honorars hier nicht über das Gehalt erfolgt wie bei regulären Bundesbediensteten sondern via BRZ als separate Überweisung direkt aufs Konto. Das heißt Ihr Bundesdienstverhältnis scheint auf Ihrer Honorarnote nicht auf. Das hat so seine Richtigkeit!

Näheres zur Abrechnungsart und somit Ihrem Honorar finden Sie per Suche in den FAQ nach den Begriffen „Honorarnote“ oder „Gehalt“. Bitte teilen Sie uns jede Änderung Ihres Status, z.B. auch im Falle einer Karenz oder Pensionierung sofort mit – der Status in PH-Online ist hier nämlich in jedem Fall mit „Lehrbeauftragte/r OHNE Bundesdienstverhältnis“ anzugeben.

Danke für Ihre Mitarbeit!