ACHTUNG bei (Bildungs-)Karenzierungen, wenn Sie Bundesbedienstete_r und für uns tätig sind!

Während eines Karenzzeitraums haben Sie kein aktives Dienstverhältnis zum Bund, somit sind keine Honorierungen über den Bund (mit Ihrem Gehalt) möglich. Wir erhalten bei Abrechnung eine Fehlermeldung und die Aufzahlung verzögert sich erheblich, wenn Sie uns diese Änderung Ihres Dienstverhältnisses nicht aktiv frühzeitig mitteilen, wozu Sie als Lehrbeauftragte der Virtuellen PH (der PPH Burgenland) verpflichtet sind. Dies erfolgt über Ihren Expert_innendatenbankeintrag:

  1. Füllen Sie die Personalblattvorlage neu aus, laden Sie sie in Ihrem Expert_inneneintrag neu hoch und speichern Sie ab: https://www.virtuelle-ph.at/experts
  2. Bilden Sie mit einem Kommentar auch in Ihrem Expert_inneneintrag ab, was geändert wurde.

Andernfalls kann es zu Problemen bei der Gehaltsauszahlung und Verzögerungen sowie einem Mehraufwand auf allen Seiten kommen. Sie erhalten Honorare in diesem Fall ohne Vorabzug als Lehrbeauftragte direkt auf Ihr Konto und NICHT mit dem Gehalt – Sie müssen diese Einnahmen also selbst versteuern (Meldung an das Finanzamt erfolgt automatisch!).
Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte direkt an die für Sie zuständige Bildungsdirektion bzw. das Finanzamt.